Bei einer Eigentumswohnung handelt es sich um eine selbstständige Wohneinheit, die sich zumeist in einem Mehrparteienhaus befindet.
Das herkömmliche Immobilieneigentum bezieht sich auf das Eigentum an einem Ein- oder Mehrfamilienhaus, das einem einzelnen oder mehreren Eigentümern gehört. Sofern die Immobilie mehrere separate Wohnungen hat, verfügen diese nicht über einen eigenen rechtlichen Status und können somit nicht getrennt verkauft werden.
Demgegenüber steht die Eigentumswohnung mit einem eigenen rechtlichen Status. Somit ist sie Gegenstand des Rechtsverkehrs und kann separat verkauft werden. Dabei wird sie aus dem gesamten Gebäude herausgelöst und als Sondereigentum dem jeweiligen Eigentümer übertragen. Laut § 1 I WEG kann Wohnungseigentum an Wohnungen zu Wohnzwecken und Teileigentum an gewerblich genutzten Einheiten begründet werden.
Wie entsteht eine Eigentumswohnung?
Eine Eigentumswohnung kann auf Basis einer Teilungserklärung des Eigentümers eines Grundstücks und folglich dessen Aufteilung in Miteigentumsanteile entstehen. Daraus resultiert das Sondereigentum an Objekten zu Wohnzwecken oder Teileigentum an gewerblich genutzten Objekten.
Sofern es Miteigentümer gibt, wird das Wohnungseigentum durch einen Teilungsvertrag begründet. Die Berechnung der Miteigentumsanteile erfolgt unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Wohnfläche in Quadratmetern.
Für die Aufteilung einer Immobilie gilt die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten als Voraussetzung. Diese ist durch einen Architekten in einer sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigung zu belegen. Die Bescheinigung ist mit der Teilungserklärung sowie dem Aufteilungsplan, der Lage, Größe und Aufteilung der Räumlichkeiten beinhaltet, in Verbindung zu bringen.
Erwerb einer Eigentumswohnung
Eine erworbene Eigentumswohnung kann selbst genutzt oder vermietet werden und bietet dem Eigentümer diverse Vorteile. Dazu zählen unter anderem gestalterische Freiheiten sowie die Absicherung für das Alter.
Mit dem Erwerb verpflichtet sich der Eigentümer zur Einhaltung sämtlicher Rechte und Pflichten, wie Verträge und Kündigungsklauseln.