Als Baudenkmal werden alle Bauwerke bezeichnet, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen laut den Richtlinien des Denkmalschutzes baugeschichtlich wertvolle Gebäude oder Gebäudeteile, die in die Denkmalliste eingetragen sind. Sie stehen in der Regel für eine historische Epoche oder einen bestimmten Baustil und bilden deshalb ein wertvolles Kulturgut. Die örtliche Denkmalschutzbehörde regelt alles zum Schutz dieser Bauwerke und muss vor Sanierungen oder Umbauten eine Genehmigung erteilen. So soll sichergestellt werden, dass diese Gebäude dauerhaft erhalten bleiben.