Das Wohnrecht bezeichnet das Recht einer Person, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer der Immobilie zu sein. Es handelt sich um ein beschränktes Nutzungsrecht, das in der Regel durch einen Vertrag oder gesetzliche Bestimmungen geregelt wird. Dabei gilt zu beachten, dass das Recht lediglich die Befugnis zum Wohnen erteilt, nicht jedoch zur Nutzung der Immobilie für gewerbliche Tätigkeiten.
In der Praxis tritt das Wohnrecht häufig in Verbindung mit einer Schenkung auf. So sichern sich zum Beispiel Eltern ein lebenslanges Wohnrecht für ihre Immobilie, sofern sie diese schon frühzeitig auf ihre Kinder übertragen und trotzdem weiter bewohnen möchten. Eine Schenkung kann somit eine alternative Möglichkeit zur Vererbung einer Immobilie darstellen, sowohl aus finanziellen als auch aus persönlichen Gründen.
Es ist empfehlenswert, das Wohnrecht per notariell beglaubigtem Vertrag festzuhalten und darin alle Rechten und Pflichten der beteiligten Parteien zu benennen. Außerdem sollte der Notar beauftragt werden, das Wohnrecht im Grundbuch einzutragen. Dadurch ist sichergestellt, dass das Wohnrecht auch bei einem Verkauf der Immobilie oder im Streitfall weiterhin Bestand hat.